Orientierungs·hilfe für Vertrauens·personen im Umgang mit betroffenen Mädchen und Frauen

Regel 1: aufmerksam für die betroffene Person da sein

Das ist vielleicht die wichtigste Regel.
Betroffene spüren,
ob jemand wirklich anwesend ist oder nicht.
Sie müssen nichts tun.
Hören Sie einfach zu.
Stellen Sie die Situation nicht in Frage,
und sind für die betroffene Person da.

 

Regel 2: achten Sie auf sich selbst

Achten Sie auf ihre Grenzen.
Reden Sie mit der betroffenen Person darüber,
wie es Ihnen geht.
Wenn Sie eine betroffene Person länger begleiten,
können Sie sich zu Ihrer Erleichterung selbst Hilfe holen.
Melden Sie sich bei uns,
wir beraten und unterstützen Sie gerne.

 

Regel 3: fragen Sie nach Bedürfnissen

Jeder Mensch ist anders.
Deshalb kann niemand wissen,
was die betroffene Person braucht.
Es kommt leider oft vor,
dass nicht danach gefragt wird.
Fragen Sie ganz direkt:
Was kann ich tun?
Wie kann ich dich unterstützen?
Was brauchst du jetzt?

 

Regel 4: helfen Sie bei der Planung

Es hilft darüber zu reden,
was die betroffene Person nach dem Gespräch macht,
wie der restliche Tag geplant ist,
oder wie der Wochen·plan aussieht.
Unterstützen Sie die betroffene Person bei der Planung.
Sie können der betroffenen Person auch Telefon·nummern geben.

 

Zum Beispiel:

  • von Opfer·schutz·einrichtungen

oder

  • Krisen·telefon·nummern

 

Regel 5: beeinflussen Sie nicht

Betroffene Personen sind oft sehr sensibel.
Alle warum Fragen verunsichern die betroffene Person,
und die betroffene Person macht sich noch mehr Gedanken.
Warum Fragen sind zum Beispiel
Warum hast du das so gemacht?
Sie als Vertrauens·person sind nicht die Person die entscheidet,
was richtig und falsch ist.
Betroffene Personen brauchen keine Vorwürfe,
kein Verhör,
oder in eine Richtung drängen.
Zum Beispiel
Zur Anzeige bei der Polizei drängen.

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