Prozess·begleitung

Mädchen und Frauen werden durch sexualisierte Gewalt verletzt.
Manche wollen dann,
dass der Täter bestraft wird.
Wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht,
und dem Gericht erzählt was passiert ist,
kann der Täter vor Gericht eine Strafe bekommen.
Es ist oft nicht leicht der Polizei und dem Gericht alles zu erzählen.

Sie haben deshalb das Recht auf Prozess·begleitung.
Bei der Prozess·begleitung bekommen Sie
eine Beraterin und eine Anwältin.
Man nennt das psycho·soziale und juristische Prozess·begleitung.

Sie können sich Termine mit der Beraterin vereinbaren.
Die Beraterin hört zu.
Sie hat alle Informationen über Polizei und Gericht.
Sie begleitet Sie zur Polizei und zum Gericht.
Die Anwältin geht auch gemeinsam mit Ihnen zum Gericht.
Sie ist auch bei der Haupt·verhandlung dabei.
Die Anwältin schützt Ihre Rechte bei Gericht.

Opfer·rechte

Wenn man von einer anderen Person verletzt worden ist,
kann man eine Anzeige bei der Polizei machen.
Zum Beispiel wenn man sexualisierte Gewalt erlebt hat.

Die Polizei arbeitet nach der Anzeige mit dem Gericht zusammen.
Man nennt das ein Gerichts·verfahren.
Im Gerichts·verfahren wird geklärt
ob der Täter bestraft werden kann.

Wenn Sie verletzt worden sind,
sind Sie Opfer im Gerichts·verfahren.
Als Opfer müssen Sie der Polizei und dem Gericht erzählen was passiert ist.

Opfer haben Rechte.
Wenn Sie das wollen,
können Sie diese Rechte einfordern.
Die Polizei muss Sie bei der Anzeige informieren,
• dass Sie Rechte haben.
• wo Sie Hilfe bekommen.

Das sind Ihre wichtigsten Rechte.

• Wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben,
bekommen Sie Hilfe.
Man nennt diese Hilfe Prozess·begleitung.
Sie müssen nicht alleine zu Polizei und zum Gericht gehen.

• Sie können bei der Polizei verlangen,
mit einer Polizistin zu sprechen.

• Sie dürfen eine Vertrauens·person zur Anzeige mitnehmen.
Eine Vertrauens·person ist zum Beispiel eine Beraterin
oder eine Freundin.

• Sie müssen nicht alle Fragen beantworten.
Fragen die für Sie sehr unangenehm sind,
müssen Sie nicht beantworten.

• Die Anzeige bekommen Sie schriftlich von der Polizei mit.

• Wenn Sie mit dem Gericht sprechen,
ist der Täter nicht im selben Raum mit Ihnen.

• Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen,
bekommen Sie eine Übersetzerin.

Das sind weitere wichtige Rechte.

• Sie dürfen selbst eine Anwältin beauftragen.
Die Anwältin vertritt Sie im Gerichts·verfahren.

• Sie und Ihre Anwältin können in den Akt schauen.
Im Akt stehen alle Informationen von Polizei und Gericht.

• Sie können sich privat dem Gerichts·verfahren anschließen.
Die Anwältin fordert dann vom Täter den Ersatz vom Schaden für Sie.
Der Ersatz vom Schaden ist Geld.
Das Gericht entscheidet wieviel Geld Sie bekommen.

• Polizei und Gericht informieren Sie über das Gerichts·verfahren.

• Sie können verlangen,
dass keine fremden Personen bei der Haupt·verhandlung zusehen dürfen.

• Das Gericht kann das Gerichts·verfahren ohne Urteil beenden,
wenn es nicht genügend Beweise gibt.
Das Gericht muss Ihnen dann erklären,
warum das Verfahren beendet ist.

• Sie können vom Ober·gericht verlangen,
dass das Verfahren weitergehen soll.
Das Ober·gericht entscheidet,
ob das Gericht mit dem Verfahren weitermachen muss.

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