Prozessbegleitung

Psychosoziale Begleitung und anwaltliche Vertretung im Strafverfahren – psychosoziale und juristische Prozessbegleitung

Viele Mädchen* und Frauen*, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren, beschäftigt die Frage nach möglichen rechtlichen Schritten. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine einmal erstatte Anzeige bei der Polizei auch von der Betroffenen selbst nicht mehr zurückgezogen werden kann. Die Entscheidung hinsichtlich der Frage Anzeige JA oder NEIN bis hin zum Schritt der Anzeigeerstattung ist für Betroffene häufig sehr belastend.

Unsere Beratungsstelle bietet zum Thema Anzeigeerstattung ausführliche Beratung an, auf Wunsch auch anonym. Im Fall einer Anzeigeerstattung bieten wir fachliche Begleitung für Betroffene im Strafverfahren.

Das Bundesministerium für Justiz hat verschiedenste Opferschutzeinrichtungen damit beauftragt, von Gewalt betroffenen Menschen in einem Strafverfahren zur Seite zu stehen.

Opfer von Sexualdelikten, sowie auch Opfer von Gewalt und gefährlicher Drohung, haben unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Begleitung und anwaltliche Vertretung im Strafverfahren (psychosoziale und juristische Prozessbegleitung).

Die Prozessbegleitung bietet

  • wichtige Informationen zum Verfahrensablauf
  • Vorbereitung und Begleitung zur Anzeigeerstattung und zu möglichen gerichtlichen Einvernahmen
  • sowie auch eine anwaltliche Vertretung bei Gericht.

Dieses Angebotspaket im Rahmen der Opferhilfe wird österreichweit als „psychosoziale und juristische Prozessbegleitung“ bezeichnet.

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